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Stadt Herne
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Förderung für Fassaden und Gärten

In einem schönen Stadtteil lebt es sich gut. Das äußere Bild eines Stadtteils ist prägend für die empfundene Lebensqualität seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Lebensqualität spricht sich herum. So verbessert das äußere Bild des Stadtteils auch sein Image.

Das äußere Bild wird besonders durch Gebäudefassaden und private Höfe und Gärten geprägt. Jeder, der hinter einer hübschen Fassade wohnt, weiss, dass diese von Zeit zu Zeit sanierungsbedürftig ist. Ein Anstrich, neuer Putz sorgen dafür, die Qualität zu erhalten oder zu verbessern.

Hinterhöfe sind oft kleine Paradiese: Abende lassen sich dort feiern oder klingen gemütlich aus, ein Hinterhof ist ein toller Spielplatz und holt die Natur in die Stadt. Auch all dies verlangt Pflege, wenn der Hof schön und heimatlich bleiben soll.

Doch in Bickern und Unser Fritz kosten wie anderswo Sanierungen viel Geld. Um unseren Stadtteil voranzubringen, bieten die Stadt Herne, das Land NRW, der Bund und die Europäische Union Hauseigentümern deshalb Fördermittel für die Erneuerung von Gebäudefassaden und für die Anlage von Gemeinschaftsgärten.

 

Fassaden- und Hoferneuerung wird gefördert

Im Rahmen des Programms „Förderung von Begrünung und Gestaltung privater Hof- und Hausflächen im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern / Unser Fritz“ fördert die Stadt Herne die Gestaltung und Begrünung von Fassaden und privaten Freiflächen. Bis zu 50 % der entstandenen Kosten schießt die Stadt den Hauseigentümern zu, höchstens jedoch 30 Euro je Quadratmeter gestalteter bzw. begrünter Fläche.

Als Voraussetzungen gelten, dass das Gebäude im Erneuerungsgebiet Bickern/Unser Fritz liegt, die Maßnahmen auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken durchgeführt werden und das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist. Die Wohngebäude müssen mindestens drei Wohnungen mit getrennten Haushalten und mindestens zwei Vollgeschosse aufweisen. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Dach- und Fassadenbegrünungen.

Besondere Bedingungen bei der Anlage von Gemeinschaftsgärten sind, dass alle Mietparteien den Garten nutzen dürfen und dass der Garten im Rahmen der Investition eine erhebliche ökologische Aufwertung erfährt.

 

Beratung für die Förderung

Das Antragsformular und eine kompetente Beratung bekommen Sie in den Stadtteilbüros oder in einer persönlichen Beratung bei Ihnen zu Hause. Wir helfen gern beim Ausfüllen der Anträge und bei der Entwurfsgestaltung für Höfe und Gärten. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren oder uns im Rahmen der Öffnungszeiten besuchen.

Gartenberatung

Ansprechpartner

Verena Zorn (Planungsbüro Stadt-Kinder)
Faltblatt "Gemeinschaftsgärten"

 

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