ELTERNBEFRAGUNG

zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für unter dreijährige Kinder


Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in Herne

Die Betreuung von unter dreijährigen Kindern (u3) fußt in Herne auf zwei Standbeinen: Zum Einen findet sie in den Tageseinrichtungen für Kinder statt, zum Anderen wird die Betreuung in Form der Kindertagespflege angeboten.

Die Kinderbetreuung in Form der institutionellen Betreuung - gemeint ist hiermit die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung - wird flächendeckend im gesamten Herner Stadtgebiet angeboten. Fast alle Herner Tageseinrichtungen für Kinder bieten eine Betreuung für unter dreijährige Kinder an. Aktuell (Stand Februar 2012) stehen rund 700 u3-Plätze in den örtlichen Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung. Welche Einrichtungen im Stadtgebiet eine u3-Betreuung anbieten, kann der hier hinterlegten Karte > entnommen werden.

In Ergänzung zu dieser Karte sind auf der beigefügten Liste alle Herner Tageseinrichtungen > für Kinder mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt. Die Liste unterscheidet zudem nach den vier Herner Stadtbezirken sowie der Trägerschaft der Einrichtung. Auch geht das jeweilige Betreuungsangebot der Tageseinrichtung aus der Liste hervor.

Die Betreuung in Form der Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter werden in Herne über den Verein der Herner Tageseltern vermittelt. Dieser ist seit 1993 federführend in der Gestaltung der Kindertagespflege in Herne tätig. Die Stadt Herne als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und der Verein der Herner Tageseltern arbeiten hierbei eng zusammen. Im Verein der Herner Tageseltern sind aktuell 84 Kindertagespflegepersonen organisiert.

Die Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Schwerpunkt der Kindertagespflege liegt bei den unter dreijährigen Kindern. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie im Internet unter www.herner-tageseltern.de >. Bitte verlinken!


Betreuungsformen für unter dreijährige Kinder

Die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung für Kinder ist vom Gesetz her gleichgestellt. Es handelt sich bei beiden Betreuungsformen um ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder.

Bei der Kindertagespflege betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater ihr Kind ganztags oder für einen Teil des Tages in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Die Vermittlung von qualifizierter Kindertagspflege geschieht in Herne über den Verein der Herner Tageseltern e.V.

Tageseinrichtungen für Kinder sind dem Gesetz nach Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Im Herner Stadtgebiet gibt es insgesamt 64 Tageseinrichtungen für Kinder, die sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden. Es gibt Einrichtungen in städtischer Trägerschaft, konfessionelle Ein-richtungen sowie Kindertageseinrichtungen von Elterninitiativen und Vereinen.


Betreuungszeiten

Die Herner Kindertageseinrichtungen haben in der Regel montags bis freitags von 7 bis 16:30 Uhr geöffnet. Die Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft bieten grundsätzlich alle eine Betreuung bis mindestens 17 Uhr an. Die einrichtungsspezifischen Öffnungszeiten und gegebenenfalls Sonderöffnungszeiten können in den Kindertagseinrichtungen erfragt werden.

Findet die Betreuung in Form der Kindertagepflege statt, werden die Betreuungszeiten jeweils individuell mit der Tagespflegeperson abgesprochen. Die Tagesmütter und Tagesväter sind in ihren Betreuungsangeboten sehr flexibel. Manche bieten eine Betreuung ab 6 Uhr morgens an. Einige betreuen auch bis in die Abendstunden und sind auch bereit, am Wochenende zu betreuen.


Betreuungskosten

Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagseinrichtung oder in Kindertagespflege sind Elternbeiträge zu entrichten. Die Betreuungskosten richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern, dem Alter des zu betreuenden Kindes sowie der gewünschten wöchentlichen Betreuungszeit.

Die Höhe der Elternbeiträge ist in der Anlage zu § 1 der "Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege" (Elternbeitragssatzung >) vom 15. Februar 2008 festgelegt. Anhand der in der Elternbeitragssatzung enthaltenen Tabelle können Sie Ihren Elternbeitrag ermitteln.


Kontakt

Für weitere Informationen oder Rückfragen zur u3-Elternbefragung steht Ihnen die Jugendhilfeplanerin Frau Gentilini vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne telefonisch oder per E-Mail als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 35 33
E-Mail: sarah.gentilini@herne.de